Wei­te­re Gesetzesänderungspläne

By 4. April 2022März 19th, 2024Neuigkeiten

Der Koali­ti­ons­aus­schuss der Bun­des­re­gie­rung hat wei­te­re steu­er­li­che Ent­las­tun­gen beschlos­sen, wel­che schon für das aktu­el­le Jahr 2022 zur Anwen­dung gelan­gen sol­len. Hier­bei sind ins­be­son­de­re zu nennen:

  • Die Pend­ler­pau­scha­le wird ab dem 01.01.2022 auf 0,38 € angehoben
  • Der Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag soll auf 1.200 € erhöht werden
  • Der Grund­frei­be­trag bei der Ein­kom­men­steu­er soll von aktu­ell 9.984 € auf 10.347 € steigen.

Die Erhö­hung der Pend­ler­pau­scha­le betrifft nur soge­nann­te Fern­pend­ler. Die Erhö­hung greift erst ab dem 21. Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter, bis zu die­ser Ent­fer­nungs­gren­ze bleibt es bei einer Berück­sich­ti­gung von 0,30 € für jeden vol­len Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter zwi­schen Woh­nung und ers­ter Tätig­keits­stät­te oder einem sog. Sammelpunkt.
Aus­nah­me: Über­stei­gen die Auf­wen­dun­gen für die Benut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel, den im Kalen­der­jahr ins­ge­samt als Ent­fer­nungs­pau­scha­le anzu­set­zen­den Betrag, kön­nen die über­stei­gen­den Auf­wen­dun­gen zusätz­lich ange­setzt werden.

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