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Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat weitere steuerliche Entlastungen beschlossen, welche schon für das aktuelle Jahr 2022 zur Anwendung gelangen sollen. Hierbei sind insbesondere zu nennen:
- Die Pendlerpauschale wird ab dem 01.01.2022 auf 0,38 € angehoben
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll auf 1.200 € erhöht werden
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von aktuell 9.984 € auf 10.347 € steigen.
Die Erhöhung der Pendlerpauschale betrifft nur sogenannte Fernpendler. Die Erhöhung greift erst ab dem 21. Entfernungskilometer, bis zu dieser Entfernungsgrenze bleibt es bei einer Berücksichtigung von 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder einem sog. Sammelpunkt.
Ausnahme: Übersteigen die Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale anzusetzenden Betrag, können die übersteigenden Aufwendungen zusätzlich angesetzt werden.
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Heike Kresic Steuerberaterin
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