Ist die Abgel­tung­s­teu­er verfassungswidrig?

By 13. Juni 2022März 19th, 2024Neuigkeiten

Das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen hält die Abgel­tung­s­teu­er für ver­fas­sungs­wid­rig. Es hat daher kürz­lich beschlos­sen, hier­zu eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts einzuholen.

Die Abgel­tung­s­teu­er exis­tiert in Deutsch­land bereits seit 2009. Danach wer­den pri­va­te Kapi­tal­ein­künf­te (z.B. Zin­sen, Divi­den­den) ledig­lich einem Son­der­steu­er­satz i.H.v. 25 % unter­wor­fen. Dem­ge­gen­über unter­lie­gen Steu­er­pflich­ti­ge mit ande­ren Ein­künf­ten (z.B. aus nicht selb­stän­di­ger Tätig­keit) einem Steu­er­satz von bis zu 45 %.

Nach Ansicht der Rich­ter am FG Nie­der­sach­sen grei­fen die bei Ein­füh­rung der Abgel­tung­s­teu­er her­an­ge­zo­ge­nen wesent­li­chen Recht­fer­ti­gungs­grün­de für die Ungleich­be­hand­lung (Ver­hin­de­rung der Abwan­de­rung von Kapi­tal ins Aus­land, Ver­ein­fa­chung des Besteue­rungs­ver­fah­rens) jeden­falls seit 2013 aber nicht mehr. Denn seit dem Inkraft­tre­ten der Abgel­tung­s­teu­er hät­ten sich die Mög­lich­kei­ten der Finanz­ver­wal­tung, im Aus­land befind­li­ches Ver­mö­gen zu ermit­teln, stark ver­bes­sert und die Erwar­tung einer erheb­li­chen Ver­ein­fa­chung des Besteue­rungs­ver­fah­rens hät­ten sich nicht erfüllt.

Nun hat also das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt Gele­gen­heit, sich zur Fra­ge der Ungleich­be­hand­lung durch die Abgel­tung­s­teu­er zu äußern. Mit einer zeit­na­hen Ent­schei­dung ist jedoch nicht zu rech­nen. Vor­erst bleibt also erst ein­mal alles beim Alten.

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Hei­ke Kre­sic Steuerberaterin
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