
Das Bundeskabinett hat am 27.04.2022 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe beschlossen.
Um die Belastungen durch die hohen Kraftstoffpreise zu mindern, sollen die Energiesteuersätze für bestimmte Kraftstoffe befristet für drei Monate abgesenkt werden.
Die Energiesteuer soll wie folgt abgesenkt werden:
- für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter
- für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter
- für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh (entspricht ca. 6,16 ct/kg)
- für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg (entspricht ca. 12,66 ct/Liter).
Die Steuersenkung soll vollständig an die Endverbraucher/innen weitergegeben werden.
Über die weitere Entwicklung bezüglich der Gesetzgebung werden wir Sie weiterhin informieren.
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Heike Kresic Steuerberaterin
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