Einnahme-Überschussrechnungen § 4 Abs. 3 EStG
Einnahme-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG: Eine einfache Form der Gewinnermittlung
Die Einnahme-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung nach handelsrechtlichen Grundsätzen (HGB) erfasst die Einnahme-Überschussrechnung lediglich die Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
- Einfachheit: Die Einnahme-Überschussrechnung ist weniger komplex als die doppelte Buchführung und erfordert keine formelle Buchführung mit Bilanz und Jahresabschluss. Sie basiert auf einem einfachen Kassenbuchprinzip, bei dem Einnahmen und Ausgaben erfasst werden.
- Einnahmen: Alle betrieblichen Einnahmen, einschließlich Umsatzerlöse, Honorareinnahmen und sonstige Einnahmen, werden erfasst.
- Ausgaben: Betriebliche Ausgaben wie Materialkosten, Mieten, Personalkosten, Abschreibungen und andere betriebliche Aufwendungen werden ebenfalls erfasst.
- Abzugsfähige Beträge: Nur tatsächlich angefallene Ausgaben dürfen abgezogen werden. Private Ausgaben sind nicht abzugsfähig, wie bei der Bilanzierung auch.
- Gewinnermittlung: Der Gewinn oder Verlust wird durch die Differenz zwischen den betrieblichen Einnahmen und den betrieblichen Ausgaben ermittelt. Dieser Betrag wird dann als Einkommen aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben.
Vorteile der Einnahme – Überschussrechnung für kleinere Unternehmen und Freiberufler
Wichtige Punkte bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung: Was Sie beachten sollten
Die Einnahme-Überschussrechnung bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit der Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen und Selbstständige. Sie ist jedoch nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 800.000 € und einem Gewinn von bis zu 80.000 € pro Jahr zugelassen. Für größere Unternehmen oder solche mit komplexeren Geschäftsstrukturen ist die doppelte Buchführung nach HGB erforderlich.
Heike Kresic
Ihre Steuerberaterin in Kempen für Einkommensteuerfragen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG von großer Bedeutung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Einnahmen und Ausgaben korrekt und präzise erfasst werden, um alle steuerlichen Anforderungen zu erfüllen. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Einnahme-Überschussrechnung vollständig und fehlerfrei ist, was Ihnen nicht nur Klarheit über Ihre finanzielle Lage verschafft, sondern auch rechtliche und steuerliche Risiken minimiert.